Begleitete Elternschaft
Im Rahmen begleiteter Elternschaft betreuen wir erkrankte Menschenn oder Menschen mit einer Behinderung, die mit eigenen Kindern zusammenleben und eine individuelle und auf ihre eigenen Bedürfnisse ausgelegte Betreuung benötigen.
Um eine adäquate Betreuung des Kindes oder der Kinder zu gewährleisten, kooperiert wir mit den zuständigen Jugendämtern, Familienhebammen und anderen beteiligten Institutionen, die Verantwortungsträger in Kindeswohlfragen sind.
Außerdem werden im Rahmen begleiteter Elternschaft Menschen betreut, deren Kinder im Haushalt des getrennt lebenden anderen Elternteiles, in einer Pflegefamilie oder einer anderen Form institutioneller Kinder- und Jugendhilfe leben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf Ihre Kinder und Elternschaft umzustezen.